Nach Ablauf der Zinsfestschreibung deines Darlehens oder spätestens nach 10 Jahren, kannst du den Zins für den verbliebenen Darlehensbetrag erneut für eine bestimmte Dauer festschreiben, da im Regelfall die Darlehenslaufzeit länger ist als die Zinsbindung. Hierbei hast du zwei Möglichkeiten:
1. Die Fortführung des Darlehens beim bisherigen Darlehensgeber
2. Die Umschuldung des Darlehens zu einem anderen Darlehensgeber
Oftmals lohnt sich es sich, beide Varianten miteinander zu vergleichen. Da bei der Entscheidung für einen neuen Darlehensgeber allerdings noch einmal Nebenkosten anfallen, ist der Vergleich nichts so einfach. Nimm deshalb gern mit uns Kontakt auf. Wir finden für dich nicht nur den besten Anschlusszins, sondern prüfen auch, welche Variante wirklich lohnenswert ist.